Der Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig
Die Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig ist - entsprechend dem hiesigen Oberlandesgericht - für die südlichen Regionen Niedersachsens mit ca. 1,5 Mio. Einwohnern zuständig.
Zu ihrem Bezirk gehören die Zuständigkeitsbereiche der Staatsanwaltschaften Braunschweig und Göttingen, in denen sich außer zwei Landgerichten insgesamt 16 Amtsgerichte befinden.
Entsprechend dem unterschiedlichen Aufgabenbereich einer Generalstaatsanwaltschaft arbeiten die ca. 18 Bediensteten der Behörde in 2 Abteilungen.
In der Abteilung I sind die Verwaltungsaufgaben wie z.B. Personalangelegenheiten, Haushalt und Fortbildung angesiedelt.
In der Abteilung II werden die sogenannten "Rechtssachen" wie z.B. Revisionsverfahren bearbeitet. Neben Haftprüfungen und Auslieferungsverfahren gehört unter anderem auch die Prüfung von Beschwerden gegen Einstellungsbescheide der Staatsanwaltschaften zum Aufgabenbereich dieser Abteilung.