Unsere Aufgaben
Allgemein
Die Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig ist die vorgesetzte Behörde der zwei Staatsanwaltschaften im Bezirk des Oberlandesgerichts Braunschweig. Sie nimmt ferner das Amt und die Aufgaben der Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Braunschweig wahr. Die Behördenleitung obliegt dem Generalstaatsanwalt. Als Mittelbehörde ist die Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig unmittelbar dem Niedersächsischen Justizministerium verantwortlich.
Verfahren vor dem Oberlandesgericht Braunschweig
Die Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig wirkt bei den von dem Oberlandesgericht Braunschweig zu entscheidenden Strafsachen mit. Dies geschieht vornehmlich durch Stellungnahmen und Anträge vor Entscheidungen über Revisionen gegen Strafurteile der Amts- und Landgerichte, über Rechtsbeschwerden gegen Bußgeldentscheidungen der Amtsgerichte, über die Haftfortdauer nach sechsmonatiger Untersuchungshaft sowie über Beschwerden gegen Beschlüsse der Landgerichte.
Dienstaufsicht
Im Rahmen der ihm obliegenden Fach- und Dienstaufsicht überprüft der Generalstaatsanwalt sowohl die Rechtmäßigkeit als auch die Zweckmäßigkeit des Handelns der Bediensteten in den nachgeordneten Staatsanwaltschaften, um eine einheitliche und gleichmäßige Entscheidungspraxis sicherzustellen. Dies geschieht hauptsächlich im Wege der Entscheidung über erhobene Beschwerden gegen die von den Staatsanwaltschaften verfügten Einstellungen von Ermittlungsverfahren. Daneben wird die Dienstaufsicht im Rahmen von gemeinsamen Dienstbesprechungen, anhand von Berichten der Behördenleitungen und durch Geschäftsprüfungen ausgeübt.
Verwaltung
Dem Generalstaatsanwalt stehen in den Personal- und Haushaltsangelegenheiten seines Bezirks umfassende Entscheidungs- und Mitwirkungsbefugnisse zu. Er verbindet die landgerichtlichen Staatsanwaltschaften mit dem Niedersächsischen Justizministerium. Durch seine Stellungnahmen bringt er den Sachverstand der staatsanwaltschaftlichen Praxis ein und beeinflusst rechtspolitische Entscheidungen. Neue Kooperationsformen, klare Zielvorgaben und ein modernes Qualitätsmanagement mittels Benchmarking und Organisationsberatung sorgen dafür, dass die Arbeitsabläufe im Geschäftsbereich ständig optimiert werden und auch zukünftig die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit der Behörde sichergestellt ist.
Auslieferung
International gesuchte Verdächtige und Verurteilte können an andere Staaten ausgeliefert werden. Die Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig führt das entsprechende Auslieferungsverfahren und beantragt die notwendigen Entscheidungen beim Oberlandesgericht Braunschweig. Im Verhältnis zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Union entscheidet sie abschließend über die Auslieferung. Ansonsten bereitet sie die Entscheidung des Justizministeriums/Bundesamtes für Justiz vor.
Entschädigung für Strafverfolgung
Auf Antrag entscheidet die Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig über die Entschädigung für bestimmte Maßnahmen der Strafverfolgung aus ihrem Bezirk.