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75 Grundgesetz – Vortrag von Generalstaatsanwalt Detlev Rust über die Bedeutung der Grundrechte im Alltag am 11. Juni 2024 im Braunschweigischen Landesmuseum

Vor 75 Jahren - am 23. Mai 1949 - wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verkündet. Es ist seitdem das Fundament für ein friedliches und freiheitliches Zusammenleben in unserem demokratischen Rechtsstaat.

Hierzu hielt Generalstaatsanwalt Detlev Rust am Abend des 11. Juni 2024 im Braunschweigischen Landesmuseum auf Einladung der Leiterin Frau Dr. Pöppelmann vor zahlreichen interessierten Zuhörerinnen und Zuhörern einen Vortrag mit dem Schwerpunkt: Was bedeuten die Grundrechte für mich im Alltag?

Die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger stehen nicht zufällig ganz am Anfang des Grundgesetzes. Sie enthalten die zentralen Wertentscheidungen unseres Zusammenlebens und gehören deshalb zum Kern der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Dieser inhaltliche Wert wird durch die besondere Stellung im Grundgesetz noch verstärkt.

Zu diesen Grundrechten, die gegenüber allen staatlichen Stellen gelten und vor Gericht eingeklagt werden können, gehören an erster Stelle der Schutz der Menschenwürde und unter anderem die Meinungs- und Pressefreiheit sowie die Glaubensfreiheit und andere Freiheitsrechte, die in insgesamt 19 Artikeln zusammengefasst sind.

Generalstaatsanwalt Detlev Rust widmete sich in seinem Vortrag nach einem kurzen Überblick über den Regelungsgehalt des Grundgesetzes der Bedeutung von Grundrechten in vielen Bereichen des Lebens. Dies betrifft sowohl grundlegende Weichenstellungen als auch Fragen im täglichen Miteinander. So steht etwa die Freiheit der Wahl des Berufes und der Religion ebenso unter dem grundrechtlichen Schutz wie die Abfassung eines Leserbriefes, der Verkauf von gebrauchter Kleidung oder der Zugang zu einem Museum. Gleiches gilt für Phänomene, die bei Inkrafttreten des Grundgesetzes noch nicht präsent waren, beispielsweise das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Detlev Rust veranschaulichte, wie sehr ihm neben der Bedeutung und Bewahrung aller Grundrechte vor allem Art. 1 Absatz 1 GG besonders am Herzen liegt: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Das ist für mich Mahnung und Antrieb zugleich, bei der Durchsetzung von Recht und Gesetz und der Gewährleistung von Rechtssicherheit eines niemals aus den Augen zu verlieren: Die Menschenwürde ist der oberste Wert und steht im Mittelpunkt unseres Wertesystems. Auch in Fällen gebotener staatlicher Eingriffe in Grundrechte des Einzelnen, wie etwa durch das Strafrecht, dürfen wir nicht zulassen, dass dieser Kernbereich, die Identität und Integrität eines Menschen, verletzt wird. Dieser unverbrüchliche Maßstab bestimmt unser Denken und Handeln, jeden Tag.“


– 75 Jahre Grundrechte und freiheitlich demokratischer Rechtsstaat – Ein besonderes Jubiläum aus gutem Grund!

v.l.n.r. Frau Meyer, Herr Pientka, Herr Rust   Bildrechte: Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig

Bildaufschrift: "Offen für alle*s *im Rahmen von Grundgesetz und Menschenrechten

Generalstaatsanwalt Detlev Rust am Rednerpult   Bildrechte: Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig

Generalstaatsanwalt Detlev Rust

Schriftzug Art. 1   Bildrechte: Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.06.2024

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