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Sie möchten Amtsanwalt/-in (m/w/d) werden?

Das Berufsbild:

Amtsanwältinnen und Amtsanwälte sind bei den Staatsanwaltschaften tätig.

Ihre konkrete Zuständigkeit ergibt sich aus § 142 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sowie aus Abschnitt 19 der Anordnung über Organisation und Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaften (OrgStA) des Landes Niedersachsen.

Amtsanwältinnen und Amtsanwälte sind für die Bearbeitung der sog. kleinen und mittleren Kriminalität zuständig. So befassen sie sich z.B. mit Hausfriedensbruch, Beleidigung, Nötigung, Bedrohung, Körperverletzung, Verkehrsstraftaten, aber auch mit Diebstahl, Unterschlagung und Betrug.

Dabei leiten die Amtsanwältinnen und Amtsanwälte die Ermittlungen, würdigen den von der Polizei ermittelten Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht, verfügen die Einstellung des Verfahrens oder beantragen den Erlass eines Strafbefehls bzw. erheben die öffentliche Anklage. Sie vertreten die Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung vor Gericht, sie verlesen die Anklage, wirken an der Beweisaufnahme mit und halten abschließend ein Plädoyer.

Die Amtsanwältinnen und Amtsanwälte entscheiden selbstständig und eigenverantwortlich und üben dieselbe verantwortungsvolle sowie abwechslungsreiche Tätigkeit aus wie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.

Sie tragen dazu bei, dass die Strafverfolgung im Bereich der sog. leichteren und mittleren Kriminalität zügig erfolgt. Sie leisten damit einen bedeutsamen Beitrag und tragen in hohem Maße zum Funktionieren der Strafrechtspflege bei.


Das Anforderungsprofil:

  • Dipl. Rechtspflegerinnen und Dipl. Rechtspfleger mit einer erfolgreich abgeschlossenen Amtsanwaltsprüfung oder

  • Volljuristinnen und Volljuristen mit mindestens einem befriedigenden Examen in einem der beiden Staatsexamina

  • Fähigkeit und Bereitschaft, sich schnell und gründlich in neue Rechtsgebiete einzuarbeiten

  • grundlegende Fach- und Rechtskenntnisse

  • Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten

  • Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit

  • Teamfähigkeit und Kommunikationsstärke

  • grundlegende MS - Office Kenntnisse (Word, Outlook, Excel)

  • gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen


Die Perspektive:

  • Besoldung nach Besoldungsgruppe A 12 bis A 13 mit Amtszulage NBesG

  • eine unbefristete Einstellung und Arbeitsplatzsicherheit

  • ein angenehmes Arbeitsumfeld

  • eine flexible Arbeitszeitgestaltung

  • gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie

  • umfangreiche Fortbildungsmaßnahmen


Die Bewerbung:

Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an per Post an:

Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig

Fritz-Bauer-Platz 1

38100 Braunschweig

oder auch gerne per E-Mail an:

gstbs-verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de

Für telefonische Nachfragen erreichen Sie uns unter: 0531/488-1410 oder 1400.



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