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Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig ordnet weitere Ermittlungen gegen Mitglied der Partei „Die Rechte“ wegen seiner Äußerungen „Judenpresse“, „Feuer und Benzin für euch“, „Judenpack“ an

Die Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig hat entschieden, dass Ermittlungen gegen einen Verantwortlichen der Partei „Die Rechte" wegen des Verdachts der Volksverhetzung und Beleidigung wiederaufzunehmen und fortzuführen sind. Sie hat damit eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft Braunschweig geändert und mehreren Beschwerden stattgegeben.

Anlass der Ermittlungen sind mutmaßliche Äußerungen eines Mitglieds eines Kreisverbandes der Partei „Die Rechte" bei einer Demonstration der Partei am 15.11.2020, dem Volkstrauertag, im Löwenwallpark in Braunschweig. Der Beschuldigte wird verdächtigt, gegenüber dort anwesenden Pressevertretern die Worte „Judenpresse", „Feuer und Benzin für euch", „Judenpack" verwendet zu haben.

Die Generalstaatsanwaltschaft vertritt die Auffassung, dass die mutmaßlichen Äußerungen des Beschuldigten vor Ort sowohl einen Anfangsverdacht für den Tatbestand der Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 1 StGB als auch der Beleidigung gemäß § 185 StGB ergeben, der weitergehende Ermittlungen gegen den Beschuldigten erfordert.

Diese Ermittlungen, bei denen alle maßgeblichen Umstände, wie die Intensität und Zielrichtung des verbalen Angriffs, die Art und Weise der Äußerungen und das subjektive Vorstellungsbild des Beschuldigten aufzuklären und zu würdigen sein werden, bleiben zunächst abzuwarten.

Zu weiteren inhaltlichen Einzelheiten des nunmehr noch durchzuführenden Ermittlungsverfahrens, an dessen Ende die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Braunschweig stehen wird, ob hinreichender Tatverdacht und damit genügender Anlass zur Anklageerhebung besteht oder das Verfahren mangels ausreichender Verdachtslage einzustellen ist, werden unter dem Gesichtspunkt der Unschuldsvermutung und mit Rücksicht auf die zu wahrenden schutzwürdigen Interessen der Beteiligten derzeit keine weitergehenden Auskünfte erteilt.


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