Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig prüft Revisionseinlegung zum Bundesgerichtshof im Entschädigungsprozess bezüglich überlanger Verfahrensdauer eines Kapitalanlage-Verfahrens in Zusammenhang mit dem Komplex „Göttinger Gruppe“
-Land Niedersachsen prüft die Entscheidungsgründe des Urteils des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 5. November 2021 im Verfahren 4 EK 23/20-
Die Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig prüft als Prozessvertreterin des Landes Niedersachsen die Einlegung der Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 5. November 2021 beim Bundesgerichtshof.
Sie hat bereits erstinstanzlich im Entschädigungsprozess vor dem Oberlandesgericht die Auffassung vertreten, dass es zu keiner rechtsstaatswidrigen und damit entschädigungsfähigen Verfahrensverzögerung im Ausgangsverfahren vor der zuständigen Zivilkammer des Landgerichts Göttingen gekommen ist, sondern das zugrundeliegende komplexe Musterverfahren („Pilotverfahren“ zur Bewältigung einer Vielzahl gleich gelagerter Massenverfahren) dort vielmehr durchgehend angemessen gefördert wurde.
Das Oberlandesgericht hat in seinem Urteil vom 5. November 2021 die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache sowie zur Fortbildung des Rechts zugelassen. Nach der erfolgten Urteilszustellung ist nun binnen eines Monats über die Einlegung des Rechtsmittels zu entscheiden.