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erstellt am:
14.03.2023
Die niedersächsischen Generalstaatsanwälte kritisieren zudem das offensichtlich interessengeleitete Vorgehen des Bundesjustizministeriums scharf. Auf der Homepage des Bundesjustizministeriums seien zahlreiche Stellungnahmen von interessierten Kreisen veröffentlicht, nur nicht die klar ablehnende gemeinsame Stellungnahme sämtlicher Generalstaatsanwältinnen und Generalstaatsanwälte Deutschlands. Damit habe das Bundesjustizministerium der versprochenen Transparenz einen Bärendienst erwiesen.
Die Niedersächsische Justizministerin Dr. Wahlmann teilt diese Kritik: „Ich lehne das geplante Gesetzesvorhaben aus Berlin ab. Daraus spricht ein Misstrauen gegenüber der gesamten Richterschaft, das ich nicht nachvollziehen kann. Ich sehe darin auch keinen Mehrwert, im Gegenteil: Ein solches Gesetz schwächt unseren Rechtsstaat. Zeugen, die sich ohnehin einer angespannten Situation vor Gericht ausgesetzt sehen, würden durch eine audiovisuelle Aufzeichnung ihrer Aussagen und der Angst einer unrechtmäßigen Veröffentlichung im Internet noch weiter verunsichert. Die Verlässlichkeit von Zeugenaussagen, die ein gewichtiges Beweismittel im Strafprozess darstellen, würde geschwächt. Außerdem gibt der Gesetzesentwurf weder Antworten auf die Frage der technischen Umsetzung des Vorhabens noch auf die Frage seiner Finanzierung. Der Gesetzentwurf mag fortschrittlich und modern klingen, in Wirklichkeit wird er die Rechtsprechung deutlich teurer, schwieriger und langwieriger machen. Das kann niemand wollen und das hat auch nichts mit Innovation zu tun.“
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