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Nach Festnahme vom 27. April 2024 in der Ratsbleiche in Braunschweig: Auslieferung des Verfolgten nach Schweden erfolgt

Die Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig hat mit Entscheidung vom 17. Mai 2024 die Auslieferung des am 27. April 2024 gegen 21.00 Uhr vor einem Haus in der Ratsbleiche in Braunschweig festgenommenen syrischen Staatsangehörigen zur Strafverfolgung nach Schweden bewilligt, nachdem das Oberlandesgericht Braunschweig die ersuchte Auslieferung zur Strafverfolgung für zulässig erklärt hat.

Der Verfolgte ist am 27. Mai 2024 am Flughafen Frankfurt am Main den schwedischen Behörden übergeben worden, die das zugrundeliegende Ermittlungsverfahren gegen ihn wegen schweren Raubes und unerlaubten Waffenbesitzes führen. Der Vollzug der Auslieferung erfolgte ohne besondere Vorkommnisse.

Der Verfolgte war im Rahmen internationaler Fahndung auf der Grundlage eines Europäischen Haftbefehls der schwedischen Behörde in Braunschweig lokalisiert und durch Spezialkräfte des Bundeskriminalamtes im Rahmen einer Zielfahndung festgenommen worden. Zur Durchführung der Festnahme waren Knallkörper zum Einsatz gekommen, verletzt wurde niemand.

Die schwedischen Behörden werfen dem Verfolgten neben dem unerlaubten Waffenbesitz vor, ein Mobiltelefon sowie ein Portemonnaie samt Inhalt durch Anwendung körperlicher Gewalt zum Nachteil des Tatopfers in Schweden entwendet und dadurch einen schweren Raub begangen zu haben.

Nähere Einzelheiten zum Tatvorwurf, dem Hintergrund und der Person des Verfolgten können angesichts des in Schweden laufenden Ermittlungsverfahrens nicht gegeben werden.

Das Verfahren ist beispielgebend dafür, wie zügig und gut die länderübergreifende Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden in Europa funktioniert.

Artikel-Informationen

erstellt am:
31.05.2024

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