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erstellt am:
15.12.2023
Die Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig hat die Sprungrevision der Staatsanwaltschaft Göttingen gegen ein Urteil des Amtsgerichts Göttingen vom 10. Mai 2023, das die Fahrerlaubnis des Angeklagten, der auf einem E-Scooter mit einem Blutalkoholwert von 1,83 Promille gefahren war, nicht entzogen hatte, vor dem Strafsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig vertreten. Dieser hat mit Urteil vom 30. November 2023 klargestellt, dass die Fahrt mit einem E-Scooter im Zustand der absoluten Fahruntüchtigkeit regelmäßig zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis führt.“
Hier gelangen Sie zu der Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 15.12.2023: https://oberlandesgericht-braunschweig.niedersachsen.de