Sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Göttingen hat Erfolg
Ehemaliger Rechtsanwalt aus Göttingen muss nach Zulassung der Anklage durch das Oberlandesgericht Braunschweig wegen 16 weiterer Straftaten der Untreue vor Gericht
Die Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig hatte vor dem zuständigen Strafsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig beantragt, auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Göttingen die Entscheidung des Landgerichts Göttingen aufzuheben, mit der die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt worden war. Dies hat das Oberlandesgericht nunmehr in seiner Entscheidung vom 5. November 2024 ausgesprochen und das Hauptverfahren vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Göttingen eröffnet, weil auch der Strafsenat insoweit hinreichenden Tatverdacht sieht.
Hier gelangen Sie zur Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 6. November 2024: https://oberlandesgericht-braunschweig.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen